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Die Entstehung der heutigen Behandlungsleitlinien geht zurück auf
Dr. Harry Benjamin.
Reid Erickson, ein FzM-Transsexueller, der unter der Aufsicht und Behandlung von Harry Benjamin als Mann zu leben begann,
gründete 1969 die "Erickson Educational Foundation" um die Studie der Transsexualität zu fördern. Die EEF unterstützte eine Reihe von
internationalen Symposien (International symposia on Gender Identity), aus denen 1979 die "Harry Benjamin International
Gender Dysphoria Association" hervorging.
Als erste Organisation formulierte die HBIGDA, auf Grundlage von Dr. Harry Benjamins Ausführungen, Standards für das Verstehen und die Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen,
internationale Richtlinien zur Vorgehensweise bei der Psychotherapie, der Hormongabe und Operationen. Diese
Standards of Care for Gender Identity Disorders (SoC)
sind heute in der 6. Version eine der Grundlagen für die Behandlungsleitlinien auch in Deutschland.
Da diese Standards in Deutschland aber nur begrenzt anwendbar sind, entwickelte 1997 eine Kommission aus der "Deutschen
Gesellschaft für Sexualforschung", der "Akademie für Sexualmedizin" und der "Gesellschaft für Sexualwissenschaft" die
Deutsche Standards der Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen.
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Im April 2001 hat die Projektgruppe P29b des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS -
Beratung der Spitzenverbände der Krankenkassen und Koordinierung der Arbeit der
MDKs)
auf Grundlage der von ihr erkannten "Mängel" in den "Deutschen Standards der Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen" und
einer hessischen MDK-Studie einen
Abschlußbericht
(PDF) vorgelegt, der bundeseinheitliche "Behandlungsmaßnahmen bei Transsexualität" empfiehlt.
Da dieser Abschlußbericht sicherlich nicht unumstritten ist, hat Dr. Hans-Günther Pichlo (MDK-Nordrhein), auf Anregung und
unter Mitwirkung des Abeitskreis "Transsexualität in NRW", bestehend aus namhaften Ärzten, Psychologen und
Therapeuten, so wie Vertretern verschiedener SHGs, 2002 das Informationspapier
Transsexualismus - Diagnose, Behandlung und Begutachtung
verfasst, das die Richtlinien des MDK-Nordrhein zur Zustimmung zur
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
wiedergibt.
Anmerkung: Wenn Ihr Euch darüber wundert, dass es allein ein Nordrhein-Westfalen unterschiedliche Behandlungsleitlinien
bei dem MDK-Nordrhein und MDK-Westfalen-Lippe gibt, sei gesagt, dass es sich hierbei nicht um Gesetze handelt (die ja
auch unterschiedlich interpretiert werden können), sondern um unterschiedliche Auffassungen darüber, wie Einzelfallentscheidungen
bei der Begutachtung von Betroffenen zu treffen sind.
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