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Das Wort Gutachter flößt vielen von uns meist Furcht und Respekt ein, entscheidet sich doch bei ihnen,
wie es im eigenen Lebenslauf weitergeht.
Ein Gutachter ist ein Sachverständiger, der einen Entscheidungsvorschlag, ein Sachverständigengutachten, als Hilfsmittel
zur Entscheidungsfindung z.B. für das Amtsgericht oder die Krankenkasse ausstellt, also die fehlende Sachkunde vermittelt.
Diejenigen, die den TS-Weg beschreiten, werden an zwei Stellen auf Gutachter treffen:
- bei der Begutachtung nach einem
Antrag
nach dem TSG beim
Amtsgericht
- bei der Begutachtung durch den
MDK
zur
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse,
oder andere Gutachter bei
Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung
Bei einem Antrag auf Vornamens- und/oder Personenstandsänderung beim Amtsgericht hat man die Möglichkeit, die zwei
notwendigen Gutachter selber vorzuschlagen. Nach dem
Transsexuellengesetz
(TSG §4) müssen diese Gutachter folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen voneinander unabhängig tätig sein und
- aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sein.
Die hier entstehenden Gutachterkosten, die sehr unterschiedlich sein können, hat der Antragsteller selber zu tragen.
Wenn Ihr die Kosten nicht tragen könnt, gibt es die Möglichkeit
Prozesskostenhilfe
zu beantragen.
Hat das Amtgericht Eure Gutachter ausgewählt, erhaltet Ihr darüber einen Beschluss. Dieser Beschluss wird auch den Gutachtern
zugesand. Manche Gutachter melden sich danach selber bei Euch, bei anderen muss man wegen eines Begutachtungstermins
nachfragen (einfach freundlich nachfragen).
Habt Ihr die Begutachtung "überstanden", gehen die Gutachten an das Amtsgericht zur weiteren Bearbeitung des Verfahrens.
Auf jeden Fall solltet Ihr ebenfalls eine Kopie erhalten, die Ihr später für die Krankenkasse, bzw. den MDK benötigt.
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Was erwartet mich bei der Begutachtung und wie oft muss ich dorthin?
Tja, das hängt alles von Eurer Biographie und den Gewohnheiten der Gutachter ab. In jedem Fall solltet Ihr einen
ausführlichen Lebenslauf (habt Ihr ja eventuell schon als Anlage zum Antrag beim Amtsgericht mit eingereicht) und
den letzen
Hormonstatus
zum ersten Termin mitbringen.
Je nach Antrag kann die Begutachtung etwa 2-5 Sitzungen mit einer Dauer von jeweils 1-2 Stunden in Anspruch nehmen.
Ein Gutachten wird etwa folgende Fragen klären:
- Beobachtungs- und Untersuchungsergebnisse des Gutachters:
- Wie ist der äußerliche Eindruck (Alter, Stimmlage, Kleidung, Haare)
- Seit wann in
Hormonbehandlung?
- Seit wann und wie regelmäßig in
Psychotherapeuticher Begleitung?
- Besteht Kontakt zu Selbsthilfegruppen?
- Findet bereits eine Epilation statt?
- Fragen zur Zielsetzung des Antrags
- Seit wann und wie macht sich der Leidensdruck durch die Identitätsproblematik bemerkbar?
- Seit wann steht der Entschluss fest?
- Warum Vornamens- und/oder Personenstandsänderung?
- Fragen zur Familien- und Eigenentwicklung
- Fragen zur psychosozialen Entwicklung
- Weibliches/Männliches Verhalten in Vergangenheit
- Negative Erfahrungen in der Vergangenheit
- Sexuelle Beziehungen
- Fragen zu Krankheiten, Süchte, Gewohnheiten
- Fragen zum Alltagsleben/Alltagstest
- Fragen zu Freizeitaktivitäten
- Fragen an Frau/Mann oder Freundin/Freund, wenn sie anwesend sind (Fremdanamnese)
- Fragen zur geschlechtsangleichenden Operation
- Eigene Vorstellungen über die Operationsmethode und das Ergebnis
- Epilation
- Stimmbandkorrektur
Zusätzlich zu der Befragung verlangen einige Gutachter von Euch das Ausfüllen von Fragebögen, z.B. den
Düsseldorfer Fragebogen zur Transidentität (DFTI)
oder den
Bem Sex-Role-Inventory (BSRI).
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