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Der Medizinischer Dienst der Krankenversicherung ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung. Dieser Dienst wurde 1989 im Rahmen des "Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen" (1988) gegründet und ist der Rechtsnachfolger des Vertrauensärztlichen Dienstes. Der MDK ist eine
Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Krankenkassen und in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert.
Die Finanzierung des MDK geschieht durch die einzelnen Krankenkassen je nach Anzahl ihrer Versicherten. Seine Aufgaben
sind im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (
SBG V §275,
SBG V §276,
SBG V §277)
festgelegt. Kurz gesagt, der MDK ist von den gesetzlichen Krankenkassen einzuschalten je nach Art, Schwere, Dauer und
Häufigkeit einer Erkrankung.
Nicht der MDK entscheidet und bewilligt Anträge zur Kostenübernahme
sondern die Krankenkasse. Das Gutachten des MDK dient der Krankenkasse zur Entscheidungsfindung. Die Krankenkasse
entscheidet und bewilligt auf der Grundlage des Gutachtens im eigenen Ermessen. Somit muss
letztlich auch nicht der MDK, sondern die Krankenkasse ihren Bescheid und ggf. Widerspruchsbescheid z.B. in einem Sozialgerichtsverfahren vertreten.
In jeden Fall habt Ihr aber das Recht, die Akten, bei einem ablehnendem Bescheid der Krankenkasse, beim MDK einzusehen.
Der Medizinische Dienst ist nicht für
private Krankenversicherungen
zuständig, da diese in der Regel ihre eigenen Gutachter haben.
Idealer Verfahrensablauf:
Ihr habt einen Antrag auf
Kostenübernahme durch Eure gesetzliche Krankenkasse
gestellt (Haarersatz,
Epilation,
Mastektomie, Orchiektomie, Ga-OP, etc.). Dort sollte im Vorfeld bereits abgeklärt werden, welche Unterlagen und Gutachten
vorliegen müssen. Wenn die Sachbearbeiter selber unsicher sind, gebt ihnen die Adressen der Ansprechspartner beim MDK (s.u.).
Wenn noch nicht alle Unterlagen (s.u.) vorliegen, sollte abgeklärt werden, wo die Unterlagen, auch wegen der intimen Details,
gesammelt werden (bei der GKV oder beim MDK). Das muss natürlich auch den Ärzten mitgeteilt werden, was eine lange Bearbeitungsdauer
durch "umhergeisternde" Unterlagen vermeiden kann.
Liegen alle Unterlagen dem MDK vor, kann dieser nach Aktenlage entscheiden, oder es erfolgt eine persönliche Untersuchung
(bei Antrag auf eine GA-OP oder nicht ausreichende, ärztliche Berichte).
Je nach beantragter Leistung, holt der MDK interne oder auch externe Konsiliargutachten (beratende Gutachten) durch
weitere Fachärzte ein (die Kosten dieser Gutachten gehen zu Lasten des MDK).
Sind diese Hürden genommen, ergeht eine Empfehlung an Eure Krankenkasse, die letztendlich Eurem Antrag zustimmt und hoffentlich
nicht ablehnt.
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Zur Indikation der geschlechtsangleichen Operation werden vom MDK folgende Unterlagen benötigt:
- möglichst konkreter, medizinisch begründeter Leistungsantrag an die Krankenkasse
- andrologischer/urologischer bzw. gynäkologischer Befundbericht über den Genitalstatus einschließlich hormoneller
und genetischer Ausschlußdiagnostik
- endokrinologischer Befund-/Verlaufsbericht über die
gegengeschlechtliche Hormontherapie,
deren Dauer, Auswirkungen und Verträglichkeit
- psychiatrisch-psychotherapeutischer Befund-/Verlaufsbericht mit Eckdaten zu folgenden Aspekten:
- Dauer und Umfang der
psychiatrisch-psychotherapeutischen Begleitung/Behandlung
- biographische Anamnese und Verlauf der transsexuellen Entwicklung
- Diagnose und deren Absicherung im Behandlungsverlauf
- ggf. psychiatrische Vor- und Begleiterkrankungen und deren Behandlungsstand
- Erscheinungsbild, Verhalten, Erleben und Persönlichkeit
- körperliche Gegebenheiten für das Leben in der neuen Geschlechtsrolle
- Behandlungsverlauf und Alltagserprobung der neuen Geschlechtsrolle
- innere Stimmigkeit des Identiätsgeschlechtes und Stabilität des Identitätsgefühls in der neuen Geschlechtsrolle
- psychisches Befinden und Gleichgewicht, Sicherheit der Geschlechtsrolle, Sexualität, Beziehungen zu Partnern,
Familie und Freunden, Arbeitsfähigkeit und soziale Akzeptanz
- realistische Einschätzung der Möglichkeiten, Grenzen und Risiken der hormonellen/operativen Behandlung
(Quelle: Dr. Pichlo - Transsexualismus - Diagnose, Behandlung und Begutachtung)
Für Letztere ist es hilfreich die Gutachten zur Vornamensänderung beizulegen, weil die schon einen Teil der Informationen
beinhalten. Für weitere Auskünfte wird sich der MDK an Euren Psychotherapeuten wenden.
Diese Unterlagen werden auch zur Indikation der Epilation, der vorgezogenen Mastektomie (Brustamputation) oder Orchiektomie
(Entfernung des Hodens) benötigt, wobei dann allerdings Zwischenberichte ausreichen.
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In Nordrhein-Westfalen gibt es aufgrund der Größe des Bundeslandes zwei Medizinische Dienste:
MDK Nordrhein
Beratungs- und Begutachtungszentrum Köln
Dr. Hans-Günter Pichlo
Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Von-Werth-Str. 37-49
50670 Köln
http://www.mdk-nordrhein.de/
Anmerkung: Im Bereich Nordrhein ist die Begutachtung von Transsexuellen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, zentralisiert.
D.h., dass alle Anträge im Fall von Transsexualität über den Schreibtisch von Dr. Pichlo laufen (s.h.
Der MDK zu Besuch bei TXKöln).
MDK Westfalen-Lippe
Begutachtungs- und Beratungsstelle Bochum
Fr. Dr. Artmann
Kortumstraße 122-128
44787 Bochum
http://www.mdk-wl.de/
Anmerkung: Fr.Dr.Artmann war Mitarbeiterin des vom MDS (Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen)
herausgegebenen Positionspapiers der
Projektgruppe P29b
(Behandlungsmaßnahmen bei Transsexualität) vom 23.04.2001.
Auf den Internetseiten findet Ihr auch die Bezirksorganisation der MDKs, wobei Eure Krankenkassen aber wissen, an welchen
MDK sie sich zu richten haben. Wichtig ist nur, dass Ihr im Falle von Unsicherheit direkte Ansprechspartner angeben könnt.
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